Das Häs vom Höllenvieh

       Handgeschnitzte Holzmaske

       Laufbändel (rechts)

       Gugel* schulterbedeckend aus schwarzem Wollstoff, mit verdeckten Druckknöpfen an der Holzmaske befestigt

       Beiges Hemd, langarm, Stehkragen, kurze Knopfleiste, 4 verschiedene Knöpfe, Emblem(links)

Wird in der Hose getragen.

       Schwarz-braune Weste aus Wollloden mit Knopfpartie, 5 verschieden aussehende Knöpfe.

Wird geschlossen getragen

       Hellbraune Kniebundhose, Leinen, mit Lederbändern gebunden

       Dicke Wollkniestrümpfe, beige Naturfarben

       Haferlschuhe, dunkel, einfach

       Gürtel, 3,5cm breit, brauner Ledergürtel, altes Gürtelschloss

       Gürteltasche aus Leder, Verschluss durch Lederband, befestigt am Gürtel

       Strickhandschuhe dunkel / hellbraun

       Strickmütze in Häsfarben, braun und schwarz

       Holzstock, Haselnussast, mannshoch, mit Fuchsschwanz versehen*

    1. Eigentumsrechte

Das Einzelhäs „Spätheimkehrer“ ist Eigentum der Zunft. Die Träger des Einzelhäs wird vom Zunftrat beauftragt. Vonseiten des Einzelhästräger besteht kein Besitzanspruch. Die Kosten für Schuhe und Mütze sind vom Einzelhästräger zu tragen und bleiben im Besitz des Einzelhästrägers.

    1. Emblem

Das Emblem wird gestellt.

    1. Laufbändel

Der Laufbändel hat die Funktion eines „TÜV-Stempels“ für das Häs, d.h., er besagt, dass das Häs vom Häswart abgenommen und für in Ordnung befunden wurde. Das Einzelhäs wird am Saisonauftakt abgestaubt.

    1. Schneiderarbeiten bzw. –kosten

Reparaturarbeiten sind in Absprache mit dem Häswart zu erledigen. Sie werden von der Zunft bezahlt. Ausgenommen sind mutwillige Beschädigungen/Zerstörungen. Umfangreiche Ausbesserungsarbeiten entscheidet der Häswart in Absprache mit dem Zunftrat.

    1. Ausbesserungen an Maske

Die Kosten für Ausbesserungsarbeiten an der Maske trägt die Zunft. Ausgenommen sind mutwillige Beschädigungen/Zerstörungen. Über Ausbesserungsarbeiten und/oder Neuanfertigung entscheidet der Häswart in Absprache mit dem Zunftrat.

    1. Tragen des Einzelhäs

Wer das Einzelhäs trägt, wird durch den ZR bestimmt. Eine Weitergabe des Häses erfolgt im Weiteren auf Antrag des jeweilen Trägers bzw es kann auf an den ZR zu richtenden Antrags ein neuer (ggf. weiterer) Einzelhästräger bestimmt werden. Die Einzelhästräger sind verpflichtet, das Einzelhäs während der Saison regelmäßig auf Unversehrtheit zu kontrollieren. Wie in Punkt 5 bereits erwähnt, ist der jeweilige Träger, bei dem eine Beschädigung zustande kommt dafür verantwortlich, dass notwendige Reparaturen an der Figur bis zum nächsten Auftritt durchgeführt werden. Der Einzelhästräger hat dem ggf übernehmenden, darauffolgenden Träger das Einzelhäs unaufgefordert bis zum nächsten Auftritt -rechtzeitig- zu überbringen. Notwendige Reparaturen müssen zeitnah nach Saisonende, in Abstimmung mit dem Häswart, vorgenommen werden. 

Weißenhorn, 13.11.2025