Das Häs vom Eschagore

Maske: 

Holzmaske mit Zubehör:

schwarzer Hut

Laufbändel (rechts)

Laufnummer (rechts)

graubraunes Haar

Häs:

Jacke aus dunkelgrünem Loden mit Holzknöpfen und Silberkette, Emblem mit Laufnummer (links)

schwarze, wadenlange Hose

beiges Hemd, langarm, Stehkragen, kurze Knopfleiste, Emblem mit Laufnummer (links)

dunkelrote Weste mit schwarzem Rückenteil; 2 – 3 Silberknöpfe (gestellt) – Restknöpfe passend zum Stil

braunes, unifarbenes Halstuch

schwarze, einfache Strickhandschuhe

schwarze Lederstiefel, Schafthöhe: 27 – 30 cm, mit je einer Glocke im Originalzustand

Strickkappe in den Häsfarben

Rätsche, naturbelassen, ggf. mit Lederband

2. Eigentumsrechte:

Das Häs und die Maske sind Eigentum der Abteilung. Hästräger wird nur, wer Mitglied ist und seine Eigenleistung erbracht hat. Beendet ein Hästräger seine Mitgliedschaft, dann wird der Eigenanteil abzüglich der nachfolgenden Aufstellung von der Abteilung zurückerstattet. Der Eigenanteil wird erst dann zurückerstattet, wenn ein neuer Träger für das Häs gefunden ist. Bei Austritt nach zehnjähriger Mitgliedschaft geht die Maske (ohne Zubehör) in den Besitz des Hästrägers über. Das Tragen, Veräußern oder sonstiger zunftschädigender Mißbrauch ist zu unterlassen. Für die Rückerstattung ist die Mitgliedschaft maßgeblich. Die Kosten für Schuhe, Handschuhe sowie die Rätsche und zwei Glocken sind vom Hästräger selbst zu tragen und bleiben nach Austritt Eigentum des Trägers. Anteil des zurückzuzahlenden Eigenanteils, wenn vom Zeitpunkt der Einzahlung bis zum Austritt verstrichen sind:

Wert von Häs und Maske:

– keine Fasnachtssaison: 100 %

– eine Fasnachtssaison: 50 %

– zwei Fasnachtssaisons: 40 %

– drei Fasnachtssaisons: 30 %

– vier Fasnachtssaisons: 20 %

– fünf Fasnachtssaisons: 0 %

 

3. Emblem/Laufnummer:

Das Emblem mit Laufnummer wird bei Häsempfang einmalig gestellt (zweifach). Das Zunft-Emblem sowie die Laufnummer sollen deutlich sichtbar am linken Oberarm auf Mantel und Hemd aufgenäht werden. Sollte ein weiteres Emblem benötigt werden (z. B. Austausch wegen Abnutzung etc.), hat der Hästräger die Kosten selbst zu tragen.

4. Laufbändel

Der Laufbändel hat die Funktion eines „TÜV-Stempels“ für das Häs, d. h., er besagt, daß das Häs vom Häswart abgenommen und für in Ordnung befunden wurde. Die Umzugsteilnahme ist nicht entscheidend für den Erhalt des Laufbändels.

5. Schneiderarbeiten bzw. -kosten:

Die Schneiderarbeiten sind ausschließlich bei der von der Zunft vorgegebenen Schneiderin in Auftrag zu geben. Weiter sind die anfallenden Kosten für das Nähen des Häs’ vom Hästräger zu tragen.

6. Ausbesserungen an Häs und Maske:

Die Kosten für Ausbesserungsarbeiten an Häs und Maske hat der Hästräger selbst zu tragen. Über Ausbesserungsarbeiten und/oder Neuanfertigung entscheidet der Häswart.

Weißenhorn, den 29.06.2005